Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der PeV Projektmanagement & Verwaltung UG (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Projektmanagement-, Ingenieur- und Tiefbauleistungen.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Projektmanagement, Ingenieurleistungen und Tiefbau für Einfamilienhäuser. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

§ 3 Leistungsumfang

Die Leistungen umfassen insbesondere:

  • Projektmanagement und Bauüberwachung
  • Ingenieurleistungen nach HOAI
  • Tiefbauarbeiten und Erdarbeiten
  • Kosten- und Terminplanung
  • Qualitätskontrolle

§ 4 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand oder nach HOAI. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und notwendige Entscheidungen zeitnah zu treffen. Verzögerungen durch den Auftraggeber berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung von Terminen und Kosten.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

§ 8 Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Vertragszwecke zu verwenden.

§ 9 Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung richtet sich nach den Vereinbarungen im Einzelvertrag.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Januar 2025